WorkTime ProHandbuch
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Pause

Die Pause unterbricht die laufende Buchung. Sie wird als eigene Zeile an der Buchung geführt, mit Beginn, Ende und Dauer, und beim Ausstempeln von der Arbeitszeit abgezogen.

Beginnen und beenden

„Pause“ hält die laufende Buchung an, „Weiter“ nimmt sie wieder auf. Beendet wird immer die zuletzt begonnene, noch offene Pause; mehrere Pausen an einem Tag sind ausdrücklich vorgesehen.

Vergessen Sie, die Pause zu beenden, ist das kein Schaden: Beim Ausstempeln schließt die Anwendung alle noch offenen Pausen mit dem Zeitpunkt des Ausstempelns. Die Pause reicht dann bis zum Feierabend — was in aller Regel zu viel ist und sich über eine Korrektur richten lässt.

Wenn es gar keinen Pausenknopf gibt

Ob die Pause überhaupt gestempelt wird, entscheidet der Betrieb — je Mandant und, falls nötig, abweichend je Mitarbeiter. Ist die Pausenerfassung abgeschaltet, erscheint kein Knopf: Die Pause wird dann mitbezahlt, die ganze Anwesenheit zählt als Arbeitszeit.

Festgehalten wird sie trotzdem. Die Buchung führt in diesem Fall die Pausenlänge, die §4 ArbZG für diesen Tag verlangt, als bezahlte Pause mit. Ohne diesen Vermerk stünde in den Unterlagen ein Neun-Stunden-Tag ganz ohne Pause, und bei einer Prüfung nach §22 ArbZG müsste der Betrieb das Gegenteil behaupten, ohne es belegen zu können. Siehe Pausenerfassung.

Welcher Zustand gilt, entscheidet der Server und nicht die Oberfläche: Der geltende Wert entsteht aus der Einstellung des Mitarbeiters und der Vorgabe des Mandanten, und die Oberfläche kennt immer nur eine von beiden.

Eine vergessene Pause nachtragen

Meldet die Prüfung „Pausenpflicht nicht erfüllt“, ist das keine Sackgasse. An einer beendeten, noch nicht genehmigten Buchung lässt sich die Pause nachtragen — auf zwei Wegen:

  • Mit Beginn und Ende. Die Pause muss innerhalb der Buchung liegen; sonst wäre sie keine Unterbrechung der Arbeit. Sie wird als von Hand erfasst vermerkt.
  • Nur mit der Dauer. Steht fest, dass dreißig Minuten Pause waren, aber nicht wann, genügt die Zahl. Die Anwendung legt sie in die Mitte der Schicht — das kommt einer Mittagspause am nächsten — und vermerkt sie als gesetzlich angenommen, damit später niemand die angenommene Lage für eine gemessene hält.

Zwei Pausen zur selben Zeit weist die Anwendung ab; sonst würde aus einer halben Stunde eine ganze. Ebenso eine Pause, die länger ist als die Buchung selbst.

Nach dem Nachtragen wird die Buchung vollständig neu gerechnet — über denselben Weg wie jede Korrektur — und geht erneut zur Genehmigung. Eine bereits genehmigte Buchung lässt sich nicht mehr anfassen; dort führt der Weg über die Verwaltung.

Verhältnis zum automatischen Pausenabzug

Die nachgetragene Pause ersetzt die pauschale Kürzung, sie addiert sich nicht dazu: Gekürzt wird nur noch, was zur Pflichtpause fehlt. Siehe Automatischer Pausenabzug.

Für die Prüfung nach §4 ArbZG zählt allerdings nur, was tatsächlich genommen wurde. Eine automatisch abgezogene Pause heilt den Verstoß nicht — sie zieht Minuten ab, gerade weil keine Pause gebucht wurde.