Freigaben
Vier Dinge warten in dieser Anwendung auf eine Entscheidung:
| Was | Wo | Recht |
|---|---|---|
| Zeitbuchungen | Zeitkonten | time_entry:approve |
| Einsatzzeiten | Projektzeiten | time_entry:approve |
| Urlaubsanträge | Genehmigungen | leave:approve |
| Krankmeldungen (Stand pflegen) | Genehmigungen | leave:approve |
Für alle gilt das Vier-Augen-Prinzip: Über den eigenen Vorgang entscheidet niemand selbst.
Die Reihenfolge im Monat
- Zeitbuchungen und Einsätze entscheiden. Jede muss genehmigt oder abgelehnt sein.
- Zeitraum abschließen. Er verlangt eine entschiedene Lage und sperrt danach alles darin.
Wird in der anderen Reihenfolge gearbeitet, weist der Abschluss ab und nennt die Tage, an denen noch etwas offen ist. Das ist gewollt: Nach dem Abschluss ließe sich eine nachträglich getroffene Entscheidung nicht mehr richtigstellen.
Was eine Genehmigung bewirkt
Bei einer Zeitbuchung: Die Überstunden wandern auf das Zeitkonto, mit dem Datum der Buchung als Stichtag. Bei einer Ablehnung wird eine bereits erfolgte Gutschrift zurückgenommen.
Bei einer Einsatzzeit: Sie zählt in Erlös und produktive Zeit. Ist unter Einstellungen Live gestoppte Einsatzzeiten gelten sofort als genehmigt eingeschaltet, entfällt der Schritt für gestempelte Einsätze — nicht aber für Nachbuchungen und Korrekturen.
Bei einem Urlaubsantrag: Die Tage wandern von beantragt auf genommen; beim Überstundenabbau sinkt zusätzlich das Zeitkonto.
Ablehnen
Eine abgelehnte Zeitbuchung fließt in keine Auswertung ein und blockiert keine Neuerfassung im selben Zeitfenster. Bei einer abgelehnten Einsatzzeit ist die Begründung Pflicht: Der Mitarbeiter muss wissen, was er anders erfassen soll.
Zwei Entscheider gleichzeitig
Die Datenbank entscheidet, wer zuerst war; die zweite Person bekommt einen Hinweis, die Liste neu zu laden. Eine bloße Statusprüfung ließe beide durch, und die zweite Entscheidung überschriebe die erste — beim Urlaub mit doppelter Fortschreibung des Kontos.
Benachrichtigungen
Beim Eingang eines Urlaubsantrags oder einer Krankmeldung wird jeder benachrichtigt, der entscheiden darf — außer dem, der den Vorgang selbst ausgelöst hat. Über die Entscheidung wird der Antragsteller benachrichtigt, mit der Anmerkung des Entscheiders.
Was nachträglich noch geht
Ein Abschluss lässt sich rückgängig machen — allerdings nur der letzte. Eine genehmigte Zeitbuchung lässt sich nicht mehr vom Mitarbeiter ändern; dort führt der Weg über die Verwaltung.