Automatischer Pausenabzug
Ist der Abzug eingeschaltet und wurde zu wenig Pause gebucht, kürzt die Anwendung die Nettozeit um das, was zur Pflichtpause fehlt.
Zu finden unter Einstellungen; am einzelnen Mitarbeiter lässt er sich abweichend setzen.
Die Schwellen
Nach §4 ArbZG:
| Arbeitszeit | Pflichtpause |
|---|---|
| über 6 Stunden | 30 Minuten |
| über 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Schwellen und Längen kommen aus den ArbZG-Regeln des Mandanten, nicht aus dem Gesetzestext im Programm: Ein Betrieb darf großzügiger sein als das Gesetz, knapper nicht.
Wie gerechnet wird
Abgezogen wird nur die Differenz. Wer neuneinhalb Stunden arbeitet und zwanzig Minuten Pause gestempelt hat, verliert weitere fünfundzwanzig — nicht die vollen fünfundvierzig.
Die Buchung führt danach zwei Zahlen getrennt:
- Gestempelte Pause — was belegt ist,
- Pause gesamt — einschließlich der Kürzung.
Für die Prüfung nach §4 zählt nur die erste. Eine automatisch abgezogene Pause wurde real nicht genommen und heilt den Verstoß deshalb nicht; sie zieht Minuten ab, gerade weil keine Pause gebucht wurde. Der Verstoß erscheint trotzdem, und in seiner Meldung stehen die pauschal abgezogenen Minuten mit.
Die Zuschläge bleiben unangetastet
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsminuten ändern sich durch die Kürzung nicht: Wo die fiktive Pause gelegen hätte, lässt sich nicht bestimmen, und eine geratene Lage verschöbe die Zuschläge willkürlich.
Ohne Pausenerfassung wirkungslos
Ist die Pausenerfassung abgeschaltet, greift der Abzug nicht — egal, was an seinem eigenen Schalter steht. Sonst zöge ein Betrieb, der Pausen mitbezahlen will, jedem täglich eine halbe Stunde ab.
Was der Mitarbeiter tun kann
Eine vergessene Pause lässt sich an einer noch nicht genehmigten Buchung nachtragen. Die nachgetragene Pause ersetzt die Kürzung: Gekürzt wird nur noch, was zur Pflichtpause dann noch fehlt.