Zeit nachtragen
Wer das Einstempeln vergessen hat, trägt die Zeit hinterher ein. Die Buchung entsteht mit Beginn und Ende in einem Zug, wird als von Hand erfasst vermerkt und geht zur Genehmigung.
Was geprüft wird
Ein Nachtrag behauptet etwas über die Vergangenheit, das niemand beobachtet hat. Entsprechend eng ist die Prüfung:
| Prüfung | Warum |
|---|---|
| Beginn und Ende nicht in der Zukunft | Toleranz zwei Minuten für abweichende Uhren |
| Ende nach dem Beginn | sonst wäre die Dauer negativ |
| höchstens 24 Stunden | eine mehrtägige Buchung entsteht nicht bei der Arbeit, sondern beim Vertippen im Datum |
| Zeitraum nicht abgeschlossen | sonst ließe sich ein Monatsabschluss nachträglich aushebeln |
| keine Überschneidung | dieselbe Stunde darf nicht zweimal zählen |
Die Überschneidungsprüfung
Verglichen wird gegen alles, was zählt: genehmigte wie offene Buchungen. Abgelehnte bleiben außen vor — sie fließen in keine Auswertung ein und sollen eine Neuerfassung nicht blockieren. Eine noch laufende Buchung gilt als bis jetzt reichend, denn sie belegt den Zeitraum ja tatsächlich.
Berührung an den Rändern ist keine Überschneidung: Wer um 12:00 endet und um 12:00 wieder beginnt, hat keine Minute doppelt. Buchungen über Mitternacht ergeben sich von selbst, weil Zeitpunkte verglichen werden und keine Kalendertage.
Ohne diese Prüfung gingen zwei Nachträge über dieselben Stunden beide durch, und die Stunden zählten doppelt — in der Nettozeit, in den Überstunden und über die laufende Gutschrift unmittelbar im Saldo des Zeitkontos.
Pausen im Nachtrag
Ein Nachtrag hat per Definition keine gestempelten Pausen. Ist der automatische Pausenabzug eingeschaltet, greift er hier wie bei jeder anderen Buchung.
Für die Prüfung nach §4 ArbZG zählt er allerdings nicht mit: Geprüft wird, was der Mensch getan hat, nicht was die Anwendung gerechnet hat. Ein Nachtrag über acht Stunden ohne jede erfasste Pause erzeugt deshalb denselben Verstoß wie dieselbe Schicht live gestempelt. Nachtragen lässt sich die Pause über den Weg unter Pause.
Auch der Nachtrag wird geprüft
Eine von Hand erfasste Zwölf-Stunden-Schicht verletzt das Arbeitszeitgesetz genauso wie eine gestempelte. Die Prüfung läuft deshalb auch hier, mit demselben Ergebnis und denselben Folgen — siehe Arbeitszeitgesetz.
Für wen
Wie beim Stempeln: ohne weitergehende Rechte nur für den eigenen Mitarbeiterdatensatz. Die Verwaltung darf für Kollegen nachtragen.