Buchung löschen
Eine Buchung, die es gar nicht hätte geben dürfen — versehentlich gestempelt, doppelt nachgetragen —, lässt sich entfernen.
Wann es geht
Dieselben Schranken wie bei der Korrektur:
- nicht genehmigt,
- nicht laufend,
- nicht in einem abgeschlossenen Zeitraum,
- ohne weitergehende Rechte nur die eigene Buchung.
Eine genehmigte Buchung ist Grundlage der Abrechnung und wird nicht gelöscht, sondern über die Verwaltung berichtigt.
Was mitgeht
Offene ArbZG-Verstöße, die an dieser Buchung hängen, werden mitgelöscht. Sonst bliebe der Hinweis mit leerem Bezug in der Liste stehen und ließe sich nicht mehr zur Buchung zurückverfolgen. Bereits quittierte Verstöße bleiben als Nachweis erhalten.
Warum wirklich gelöscht wird
Anders als beim Mitarbeiterdatensatz, der nur als gelöscht markiert wird, verschwindet die Zeile hier tatsächlich. Das ist vertretbar, weil das Prüfprotokoll den Vorgang mit Beginn, Ende und Status festhält — die Auskunft geht also nicht verloren, nur die Zeile in der Auswertung.
Einen Löschvermerk gibt es bewusst nicht: Jede Auswertung müsste ihn kennen und ausnehmen, und die erste, die es vergisst, zählte gelöschte Stunden mit.
Wenn Sie zu viel gelöscht haben
Die Zeile ist weg. Was bleibt, ist der Weg über Zeit nachtragen — mit den Werten aus dem Prüfprotokoll, das die Verwaltung einsehen kann.