WorkTime ProHandbuch
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Urlaub beantragen

Ein Urlaubsantrag nennt Zeitraum und Art. Aus dem Zeitraum rechnet die Anwendung die Arbeitstage aus und schreibt sie dem Urlaubskonto als beantragt zu.

Zu finden unter Meine Abwesenheiten.

Arbeitstage, nicht Kalendertage

Maßgeblich sind die Arbeitstage aus dem Arbeitszeitmodell des Mitarbeiters, nicht pauschal Montag bis Freitag: Wer drei Tage die Woche arbeitet, verbraucht für eine Urlaubswoche drei Urlaubstage, nicht fünf. Ohne hinterlegtes Modell bleibt es bei der Fünf-Tage-Woche.

Gesetzliche Feiertage des Bundeslandes zählen nicht mit. Enthält der Zeitraum überhaupt keinen Arbeitstag, wird der Antrag abgewiesen:

Der Zeitraum enthält keine Arbeitstage (Wochenende oder Feiertage).

Halbe Tage am Anfang und am Ende sind möglich; jeder zieht einen halben Tag ab. Ein halber Tag am Ende wird nur gezählt, wenn Beginn und Ende verschiedene Tage sind.

Die Anspruchsprüfung

Geprüft wird je Kalenderjahr: Ein Antrag über den Jahreswechsel gehört zu beiden Jahren, und jedes hat sein eigenes Kontingent.

Verfügbar ist Anspruch + gültiger Übertrag − genommen − beantragt. Reicht das nicht, nennt die Meldung alle vier Zahlen — sonst müsste der Mitarbeiter raten, woran es liegt.

Ist am Konto überhaupt kein Anspruch gepflegt, wird nicht geprüft. Einen Urlaubsantrag abzuweisen, weil ein Stammdatenfeld leer ist, wäre schlimmer als das, was die Prüfung verhindern soll. Sobald jemand den Anspruch einträgt, greift sie.

Abwesenheitsarten

Ab Werk gibt es vier:

ArtBezahltZehrt am Urlaub
Erholungsurlaubjaja
Sonderurlaubjanein
Unbezahlter Urlaubneinnein
Überstundenabbaujanein — er zehrt am Zeitkonto

Die Entscheidung

Über den Antrag entscheidet, wer das Recht leave:approve hat. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip: Über den eigenen Antrag entscheidet niemand selbst.

Entscheiden zwei Personen im selben Augenblick, kommt nur die erste durch; die zweite bekommt „Über den Antrag wurde soeben bereits entschieden. Bitte die Liste neu laden.“ Ohne diese Sperre schriebe die zweite Entscheidung das Urlaubskonto ein zweites Mal fort.

Mit der Genehmigung werden die Tage von beantragt auf genommen umgebucht; bei einer Ablehnung werden sie wieder frei. Der Mitarbeiter bekommt in beiden Fällen eine Benachrichtigung, die Genehmiger eine beim Eingang des Antrags.

Zurückziehen

Einen eigenen, noch nicht entschiedenen Antrag kann der Mitarbeiter selbst zurückziehen; die vorgemerkten Tage werden dabei wieder frei.

Krank im Urlaub

Fällt eine Krankmeldung in einen genehmigten Urlaub, werden die betroffenen Tage nach §9 BUrlG dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Siehe Krankmeldung.