Geplante Tage
Die Spalte Geplant in der Urlaubsübersicht führt die Tage, die beantragt, aber noch nicht entschieden sind.
Wann eine Zahl dort hineingeht — und wann wieder heraus
| Vorgang | Wirkung auf „Geplant“ |
|---|---|
| Antrag eingereicht | die Arbeitstage kommen hinzu |
| Antrag genehmigt | sie gehen ab und wandern nach Genommen |
| Antrag abgelehnt | sie gehen ab |
| Antrag zurückgezogen | sie gehen ab |
Gebucht wird je Kalenderjahr: Ein Antrag über den Jahreswechsel steht anteilig in beiden Jahren, und zwar genauso, wie er beim Einreichen vorgemerkt wurde.
Verrechnet wird und nicht gesetzt — zwei Anträge im selben Augenblick dürfen sich nicht gegenseitig überschreiben. Unter null geht die Zahl nie: Ein zurückgezogener Antrag darf nicht mehr abziehen, als eingeplant war.
Warum die Zahl überhaupt geführt wird
Wären eingereichte Tage im Konto unsichtbar, ließe dieselbe Anspruchsprüfung dieselben Tage ein zweites Mal zu. Ein Mitarbeiter könnte seinen Jahresurlaub fünfmal beantragen, und erst bei der fünften Genehmigung fiele es auf — dann aber sind vier Zusagen bereits gemacht.
Nur Arten, die den Urlaub mindern
Sonderurlaub, unbezahlter Urlaub und Überstundenabbau werden nicht vorgemerkt: Sie zehren nicht am Urlaubsanspruch, also gibt es dort auch nichts zu reservieren.
Was die Zahl nicht ist
Sie ist keine Auskunft darüber, wie viel Urlaub in der Zukunft liegt. Ein genehmigter Urlaub im Dezember steht unter Genommen, nicht unter Geplant — die Entscheidung ist gefallen, auch wenn der Tag noch bevorsteht. Wer wissen will, wer wann nicht da ist, findet das in der Abwesenheitsliste des Mitarbeiters.