WorkTime ProHandbuch
Zur Anwendung

Geplante Tage

Die Spalte Geplant in der Urlaubsübersicht führt die Tage, die beantragt, aber noch nicht entschieden sind.

Wann eine Zahl dort hineingeht — und wann wieder heraus

VorgangWirkung auf „Geplant“
Antrag eingereichtdie Arbeitstage kommen hinzu
Antrag genehmigtsie gehen ab und wandern nach Genommen
Antrag abgelehntsie gehen ab
Antrag zurückgezogensie gehen ab

Gebucht wird je Kalenderjahr: Ein Antrag über den Jahreswechsel steht anteilig in beiden Jahren, und zwar genauso, wie er beim Einreichen vorgemerkt wurde.

Verrechnet wird und nicht gesetzt — zwei Anträge im selben Augenblick dürfen sich nicht gegenseitig überschreiben. Unter null geht die Zahl nie: Ein zurückgezogener Antrag darf nicht mehr abziehen, als eingeplant war.

Warum die Zahl überhaupt geführt wird

Wären eingereichte Tage im Konto unsichtbar, ließe dieselbe Anspruchsprüfung dieselben Tage ein zweites Mal zu. Ein Mitarbeiter könnte seinen Jahresurlaub fünfmal beantragen, und erst bei der fünften Genehmigung fiele es auf — dann aber sind vier Zusagen bereits gemacht.

Nur Arten, die den Urlaub mindern

Sonderurlaub, unbezahlter Urlaub und Überstundenabbau werden nicht vorgemerkt: Sie zehren nicht am Urlaubsanspruch, also gibt es dort auch nichts zu reservieren.

Was die Zahl nicht ist

Sie ist keine Auskunft darüber, wie viel Urlaub in der Zukunft liegt. Ein genehmigter Urlaub im Dezember steht unter Genommen, nicht unter Geplant — die Entscheidung ist gefallen, auch wenn der Tag noch bevorsteht. Wer wissen will, wer wann nicht da ist, findet das in der Abwesenheitsliste des Mitarbeiters.