WorkTime ProHandbuch
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Feiertage

Die gesetzlichen Feiertage hängen am Bundesland des Mandanten. Sie werden nicht gepflegt, sondern gerechnet — auch die beweglichen.

Was daran hängt

  • Das Tages-Soll entfällt an einem Feiertag, sofern der Betrieb das so eingestellt hat (Schalter Feiertage gelten als Soll erfüllt, ab Werk an). Sonst stünde jeder Feiertag als Minusstunde im Zeitkonto.
  • Urlaubstage werden nicht verbraucht: Ein Feiertag im Urlaubszeitraum zählt nicht als Urlaubstag.
  • Feiertagsarbeit wird als eigener Anteil an der Buchung geführt und geht in die zuschlagspflichtigen Minuten ein.
  • Die Werktage im Ausgleichszeitraum des §3 ArbZG lassen die Feiertage aus.

Bundesweit

Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Nach Bundesland

FeiertagLänder
Heilige Drei Könige (6.1.)BW, BY, ST
Internationaler Frauentag (8.3.)BE; MV ab 2023
Fronleichnam (Ostern + 60)BW, BY, HE, NW, RP, SL
Mariä Himmelfahrt (15.8.)SL, BY
Weltkindertag (20.9.)TH ab 2019
Reformationstag (31.10.)BB, MV, SN, ST, TH; HB, HH, NI, SH ab 2018
Allerheiligen (1.11.)BW, BY, NW, RP, SL
Buß- und BettagSN

Die Jahresangaben sind kein Zierrat: Wer einen Bericht über 2017 zieht, bekommt für Hamburg keinen Reformationstag, weil es dort keiner war.

Die beweglichen Feiertage

Sie hängen am Ostersonntag, und der wird nach der gaußschen Osterformel gerechnet — nicht aus einer Tabelle abgelesen, die eines Tages endet. Karfreitag liegt zwei Tage davor, Ostermontag einen danach, Christi Himmelfahrt 39, Pfingstmontag 50 und Fronleichnam 60 Tage danach.

Der Buß- und Bettag ist der Mittwoch vor dem 23. November.

Was die Anwendung nicht kennt

  • Regionale Feiertage unterhalb der Landesebene — etwa Mariä Himmelfahrt nur in überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns oder das Augsburger Friedensfest. Die Anwendung rechnet je Bundesland; Bayern bekommt Mariä Himmelfahrt vollständig.
  • Betriebsruhe und Brauchtumstage wie Heiligabend oder Silvester. Sie sind keine gesetzlichen Feiertage; wer sie freigeben will, tut das über eine Abwesenheit.
  • Ein zweites Bundesland je Mandant. Maßgeblich ist das des Mandanten — Standorte in mehreren Ländern werden davon nicht unterschieden.