WorkTime ProHandbuch
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Krank melden

Eine Krankmeldung nennt den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Ende darf offen bleiben: Wer sich morgens krank meldet, weiß noch nicht, wann er wiederkommt.

Zusätzlich lässt sich vermerken, ob es sich um die Erkrankung eines Kindes oder um einen Arbeitsunfall handelt.

Urlaubstage kommen zurück

Fällt die Krankmeldung in einen bereits genehmigten Urlaub, werden die überdeckten Tage dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben — §9 BUrlG: Wer im Urlaub krank wird, bekommt die betroffenen Tage nicht auf den Urlaub angerechnet.

Zurückgegeben wird nur, was auf einen genehmigten Urlaub trifft, der auf den Anspruch angerechnet wird, und nur für Arbeitstage. Mehr als die genommenen Tage des überschnittenen Antrags kommen nie zurück; der Anspruch kann dadurch nicht wachsen. Die Gutschrift steht mit ihrem Grund im Prüfprotokoll.

Der Stand der Meldung

Die Verwaltung — wer leave:approve hat — pflegt den Stand:

StandBedeutung
REPORTEDgemeldet, noch ohne Bescheinigung
CERTIFIEDBescheinigung liegt vor
ONGOINGdauert an
RECOVEREDgenesen, Meldung abgeschlossen
LONG_TERMLangzeiterkrankung

Dabei lassen sich auch das Ende und eine Anmerkung nachtragen. Das Ende darf nicht vor dem Beginn liegen.

„Offen“ heißt in der Liste: alles außer genesen.

Die Bescheinigung

Ab dem vierten Kalendertag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§5 EntgFG); der Arbeitsvertrag kann eine frühere Vorlage verlangen. Die Anwendung erzwingt keine Frist — sie kennt den Arbeitsvertrag nicht —, sondern hält den Stand fest, damit die Personalabteilung sieht, wo noch etwas fehlt.

Eine Dateiablage für die Bescheinigung selbst gibt es nicht: Die Anwendung nimmt keine Dokumente entgegen.

In der Auswertung

Die Urlaubsübersicht zählt Krankentage in Arbeitstagen, nicht in Kalendertagen — ein Wochenende mitten in der Krankmeldung ist kein Fehltag. Überlappende Meldungen, etwa eigene Krankheit und Kind krank am selben Tag, zählen einmal. Eine Meldung ohne Ende zählt bis heute oder bis zum Jahresende, je nachdem, was früher liegt.

Benachrichtigung

Beim Eintragen erhalten alle, die über Anträge entscheiden dürfen, eine Benachrichtigung — mit Namen, Beginn und, sofern bekannt, Ende. Wer sich selbst krank meldet, bekommt keine.