Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung von WorkTime Pro als Mietsoftware (SaaS) und als Installation beim Kunden (On-Premise).
Entwurf — anwaltlich zu prüfen
Dieser Text ist ein Gerüst mit fachlich richtiger Gliederung, aber kein geprüfter Rechtstext. Er darf nicht als verbindliche Rechtsgrundlage verwendet und nicht ohne anwaltliche Prüfung veröffentlicht werden.
Hervorgehobene Stellen sind Platzhalter und müssen vor der Veröffentlichung durch die tatsächlichen Firmendaten ersetzt werden.
Massgeblich ist ausschliesslich die deutsche Fassung. Rechtstexte werden nicht maschinell übersetzt, weil zwei Fassungen zwei Verträge wären.
§1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen [[ Firmenname der Gesellschaft ]] („Anbieter") und dem Kunden über die Überlassung von WorkTime Pro.
Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind nicht Vertragspartner.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt WorkTime Pro in einer der beiden folgenden Formen bereit:
- SaaS: Der Anbieter hält die Software auf eigenen Servern in Deutschland zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde erhält keinen Datenträger und keinen Quellcode. Rechtlich handelt es sich um Mietrecht (§§535 ff. BGB).
- On-Premise: Der Kunde erhält die Software zur Installation auf eigener Infrastruktur, zusammen mit einem Lizenzschlüssel. Es gelten ergänzend die Lizenzbedingungen.
§3 Vertragsschluss
Die Darstellung des Angebots auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Zugang freischaltet.
§4 Kostenlose Testphase
Der Kunde kann die Software vor Vertragsbeginn kostenlos testen. Die Dauer richtet sich nach der Zahl der erfassten Mitarbeiter:
- bis 5 Mitarbeiter: drei Monate,
- bis 30 Mitarbeiter: ein Monat,
- darüber: 14 Tage.
- Während der Testphase wird kein Entgelt erhoben und keine Zahlung vorautorisiert. Wurde eine Zahlungsart hinterlegt, beginnt die entgeltliche Nutzung mit Ablauf der Testphase automatisch, sofern der Kunde nicht vorher kündigt.
- Die Testphase endet ohne weitere Erklärung. Daten aus der Testphase bleiben bei Übergang in ein entgeltliches Abonnement erhalten.
§5 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum. Die Zahlung erfolgt über einen der folgenden Wege:
- Kreditkarte über Stripe,
- SEPA-Lastschrift über Stripe; der Kunde erteilt dafür ein SEPA-Firmenlastschriftmandat,
- PayPal,
- auf gesonderte Vereinbarung Überweisung auf Rechnung.
- Zahlungsdaten werden ausschliesslich beim jeweiligen Zahlungsdienstleister gespeichert. Der Anbieter speichert weder Kartennummern noch die IBAN im Klartext.
§6 Änderung der Nutzerzahl und Tarifwechsel
Erhöht sich die Zahl der erfassten Mitarbeiter, wird der Mehrpreis anteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum berechnet.
Wechselt der Kunde in einen höheren Tarif, wird das Entgelt des bisherigen Tarifs für den nicht verbrauchten Teil des Zeitraums gutgeschrieben und das des neuen Tarifs für denselben Teil berechnet. Der Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; ein Guthaben wird mit der nächsten Rechnung verrechnet und nicht ausgezahlt.
§7 Zahlungsverzug und Mahnwesen
Kommt der Kunde in Verzug, gilt das folgende Verfahren:
- Eine fehlgeschlagene Abbuchung wird bis zu zweimal wiederholt, mit wachsendem Abstand.
- Nach drei erfolglosen Abbuchungsversuchen erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung.
- Bleibt die Zahlung aus, folgen eine erste und eine zweite Mahnung mit einer Mahngebühr in der jeweils ausgewiesenen Höhe.
- Danach kann der Anbieter den Zugang sperren. Die Daten des Kunden bleiben dabei erhalten; die Sperrung berührt die Aufbewahrungspflichten des Kunden nicht.
- Verzugszinsen und die Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt.
§8 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende bleibt der Datenbestand 30 Tage lang zur Ausfuhr abrufbar und wird anschliessend gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde ist für die rechtzeitige Ausfuhr selbst verantwortlich.
§9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit der erfassten Daten verantwortlich. Er ist gegenüber seinen Beschäftigten der Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
- Der Kunde beteiligt bei der Einführung die betriebliche Mitbestimmung, soweit erforderlich (§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Prüfung obliegt dem Kunden.
- Der Kunde nutzt die Software nicht zur verdeckten Überwachung von Beschäftigten.
§10 Verfügbarkeit
Der Anbieter schuldet im SaaS-Betrieb eine Verfügbarkeit von [[ Verfügbarkeit in Prozent, z. B. 99,5 % ]] im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
Angekündigte Wartungsfenster gelten nicht als Ausfall. Sie werden mindestens [[ Vorlauf, z. B. 5 Werktage ]] im Voraus angekündigt und liegen ausserhalb der üblichen Arbeitszeit.
§11 Gewährleistung
Im SaaS-Betrieb gilt Mietrecht. Der Anbieter erhält die Software in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach §536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Bei On-Premise gilt Kaufrecht für die Überlassung auf Dauer. Mängel sind unverzüglich zu rügen (§377 HGB).
§12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf — und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Höchstgrenze beträgt [[ Haftungshöchstgrenze, z. B. die Jahresvergütung ]].
§13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages und steht unter „Auftragsverarbeitung" zum Abruf bereit.
§14 Änderung dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist [[ Gerichtsstand ]], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.